Allgemeine Ausstellungsbedingungen
1. Stand- und Platzzuteilung
XDREAM-Events Henning Schmitz nimmt die Stand- und Platzzuteilung vor. Der Aufbau ist erst nach Zusage durch den Veranstalter gestattet. Mit der Anmeldung geäußerte Stand- und Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Recht auf Zuteilung eines bestimmten Platzes besteht nicht. Auch nach der Zuweisung eines Platzes kann im Interesse geordneter Verhältnisse eine andere Stand- und Platzverteilung vorgenommen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf eine Entschädigung entsteht. Während der Veranstaltung dürfen Waren nur von den zugewiesenen Standplätzen aus angeboten bzw. verkauft werden. Gänge, Durchfahrten und Rettungswege sind stets freizuhalten. Das Abbauen des Standes und das Befahren der Veranstaltungsfläche vor Ende der Öffnungszeiten sind untersagt.
2. Zahlungsbedingungen
Mit Anmeldung an der jeweiligen Veranstaltung wird der gesamte Rechnungsbetrag zzgl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zu überweisen. Die fristgerechte Bezahlung der Rechnung ist Voraussetzung für den Bezug des Standplatzes. Bei einer Absage bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung sind 50% der Standplatzmiete als Stornogebühr zu zahlen. Bei einer kurzfristigen Absage (ab vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung) fallen 100% der Standplatzmiete als Stornogebühr an. Werden die Zahlungstermine nicht eingehalten, ist der Veranstalter berechtigt, den Standplatz anderweitig zu vergeben. Die Zahlungsverpflichtung des Ausstellers wird hiervon nicht berührt.
3. Verkaufseinrichtungen
Verkaufseinrichtungen müssen standfest sein und dürfen nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Platzbefestigung nicht beschädigt wird. Sie dürfen weder an Bäumen und deren Schutzvorrichtungen noch an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder ähnlichen Einrichtungen befestigt werden. Die lediglich zur Anfuhr der Verkaufseinrichtung bestimmten Fahrzeuge sind nach dem Abstellen der Verkaufseinrichtung bzw. ihrer Entladung unverzüglich, spätestens jedoch 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung, vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
4. Gestaltung und Betrieb
Der Händler ist für den Auf- und Abbau, die Gestaltung und Präsentation sowie den ordnungsgemäßen Zustand der Verkaufseinrichtungen und des Warenangebots verantwortlich. Er verpflichtet sich, seinen Stand während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu betreiben und zur Einhaltung aller Arbeits-, gesetzlichen und gewerberechtlichen Vorschriften u. a. für Unfallverhütung, Feuerschutz, Muster- und Warenzeichenschutz. Der Veranstalter kann vom Händler die Beseitigung von Ausstellungsgut verlangen, das durch Geruch, Geräusche oder andere Emissionen oder durch sein Aussehen eine erhebliche Störung des Veranstaltungsbetriebs oder eine Gefährdung der Sicherheit von Händlern und Besuchern herbeiführen könnte.
5. Haftungsausschluss
Der Händler ist für seine Waren verantwortlich. Eine Haftung für Beschädigung und Diebstahl wird von XDREAM-Events Henning Schmitz nicht übernommen. Muss die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund unvorhergesehener Ereignisse verkürzt oder abgebrochen werden, so hat der Händler keinen Anspruch auf Rückzahlung der Standgebühr oder auf einen eventuell entgangenen Gewinn.
6. Strom und Wasser
Eine Versorgung mit Strom ist gewährleistet, fließendes Wasser ist grundsätzlich nicht vorgesehen und bedarf einer Sondervereinbarung. Hat der Händler mit seiner Bewerbung einen Strom- oder Wasseranschluss beantragt, so trägt er für eine ordnungsgemäße Zuleitung und Installation selbst Sorge. Entsprechende Verlängerungskabel und Anschlüsse sind selbst mitzubringen und müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Der Stromanschlusswert je Teilnehmer beträgt 2 kW. Dieser darf nicht überschritten werden. Alle Leitungen müssen gegen mögliche Stolpergefahren gesichert sein, d. h. sie sind durch geeignete Kabelmatten oder -brücken abzudecken oder so zu verlegen, dass Gehwege nicht unnötig gekreuzt werden. Sollte bei Stromproblemen das Heranziehen einer Fachfirma erforderlich sein und sich herausstellen, dass der Händler selbst für den Fehler verantwortlich ist, wird der Aufwand dem Händler von der Fachfirma unmittelbar in Rechnung gestellt.
7. Ausschließlichkeit des Warenangebots
XDREAM-Events Henning Schmitz gewährt dem Händler keine Exklusivität, für die von ihm angebotenen Waren und Produkte und kann nach eigenem Ermessen weitere Händler mit ähnlichem oder gleichem Sortiment zulassen. XDREAM-Events Henning Schmitz strebt jedoch im Rahmen der Veranstaltungskonzeption eine ausgewogene und wertige Mischung der ausgestellten Waren und Produkte an.
8. Reinigung
Die Reinigung des Standplatzes und die Müllentsorgung obliegen dem jeweiligen Händler. Der Händler hat zu jeder Zeit für ein geordnetes und sauberes Erscheinungsbild seines Standes zu Sorgen. Der angefallene Müll darf nicht in die Veranstaltungstonnen entsorgt werden. Pro Müllsack werden 80,00 € berechnet. Bei Gastronomieständen gelten die vereinbarten Vertragsstrafen.
9. Untervermietung und Nebenabreden
Eine Untervermietung durch den Händler oder eine teilweise Überlassung an Dritte sind ohne Zustimmung von XDREAM- Events Henning Schmitz nicht zulässig. Mündliche Absprachen gelten nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
10. Hausrecht
Der Händler unterwirft sich für die Dauer der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht von XDREAM-Events Henning Schmitz. Dies schließt das Recht ein, den Standplatz zu betreten, Verkaufseinrichtungen zu besichtigen und zu prüfen, Händler und deren Hilfspersonen zu befragen und Auskunft zur Person und zum Geschäftsbetrieb zu verlangen, sich die geschäftlichen Dokumente vorlegen zu lassen und in diese Einsicht zu nehmen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen (z. B. gültige Gewerbegenehmigung oder Reisegewerbekarte). Den Anordnungen von XDREAM-Events Henning Schmitz ist Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die hier genannten allgemeinen Ausstellungsbedingungen ist XDREAM- Events Henning Schmitz berechtigt, eine gezahlte Kaution, sofern diese Bestandteil des Vertrages ist, einzubehalten.
11. Auf- und Abbau
Während des Auf- und Abbaus ist stets ein Rettungsweg von 4 Metern freizuhalten. Ferner ist darauf zu achten, dass alle Passanten gefahrlos passieren können. Sämtliche Fahrzeuge sind nach dem Aufbau und während der Veranstaltung vom Gelände zu entfernen. Spätestens jedoch 30 min vor Öffnung der Veranstaltung sind alle Fahrzeuge von der Veranstaltungsfläche zu fahren. Werden Fahrzeuge vor Veranstaltungsende auf das Veranstaltungsgelände gefahren wird dieser Verstoß mit 100,00 € zzgl. MwSt. berechnet.
12. Dekoration
Alle Teilnehmer haben für eine ansprechende und passende Dekoration zu Sorgen. Bei den Weihnachtsmärkten ist das Schmücken mit Tannengrün und warm-weißem Licht Pflicht. Nicht erlaubt sind z.B. Lauflicht, blinkende / grelle Lampen, bunte Lampen. Die Präsentation der Stände wird auch seitens der jeweiligen Partner überprüft und bewertet. Negativ auffallende Stände werden verwarnt und ggf. ausgeschlossen.
13. Verjährung
Ansprüche der Händler gegen XDREAM-Events Henning Schmitz, die nicht spätestens einen Monat nach Ende der Veranstaltung gegenüber XDREAM-Events Henning Schmitz schriftlich geltend gemacht werden, obliegen der Verjährung.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen sowie Gerichtstand ist Bergisch Gladbach.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme und Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt.
